Secondhandware inkl. Kommissionsware ist vom Umtausch ausgeschlossen.
Für Secondhandware inkl. Kommissionsware besteht keine Garantie bzw. Gewährleistung.
Falls dennoch ein Umtausch aus Kulanzgründen stattfindet, erhält der Kunde eine Gutschrift in Höhe des Warenwertes des Umtauschs.
Bei Abgabe von Kommissionsware legt der Eigentümer der Ware den Mindestpreis fest. Dieser festgelegte Mindestpreis wird dann nach dem erfolgreichen Verkauf der Ware
an den Eigentümer ausbezahlt.
Kommissionsware ist für Sie mit einem "K" gekennzeichnet.
Bei einem Kauf erkennt der Kunde die allgemeinen Geschäftsbedingungen an.